Ein Einsatzleitwagen (kurz: ELW) ist in Deutschland ein Einsatzfahrzeug, das der Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr, des THW oder anderer Hilfskräfte dient. Dementsprechend verfügen die meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über Einsatzleitwagen.
Die Aufgaben eines Einsatzleitwagens hängen vom konkreten Einsatz und der ihn verwendenden Hilfsorganisation ab. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe jedoch im Transport der Einsatzleitung mitsamt deren Ausrüstung, der Bereitstellung von Geräten zur Erkundung und Führung sowie zur Abwicklung des Funkverkehrs mit der Einsatzstelle sowie zwischen der Einsatzstelle und einer höheren Führungseinrichtung.
Entsprechend der Norm und den entsprechenden Dienstvorschriften wird ein Einsatzleitwagen standardmäßig mit einem sogenannten Zugtrupp besetzt, der dem Einsatzleiter bei der Abwicklung eines Einsatzes hilft. Dieser Trupp setzt sich aus einem Fahrer, einem Funker, einem Gruppenführer zur besonderen Verfügung und dem Zugführer bzw. Einsatzleiter selbst zusammen. Vielerorts ist man jedoch, zumindest beim normalen Einsatzaufkommen, dazu übergegangen einen Einsatzleitwagen lediglich mit Fahrer und Einsatzleiter zu besetzen. Insbesondere bei kleineren und mittleren Freiwilligen Feuerwehren werden anstelle von genormten Einsatzleitfahrzeugen oftmals Mannschaftstransport- oder Mehrzweckfahrzeuge mit spezieller Zusatzausrüstung zur Ausübung der Einsatzleitung verwendet.
Der in der DIN 14507 Teil 2 genormte Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) ist das Standard-Führungsfahrzeug vieler Feuerwehren. Bei Einsätzen bis zu mittlerem Umfang kann er eine Einsatzleitung beherbergen und unterstützen. Viele Berufsfeuerwehren und zahlreiche Freiwillige Feuerwehren haben den Einsatzleitwagen 1 in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung als Führungsfahrzeug eines Löschzugs vorgesehen.
In der Regel dienen Kleinbusse oder Kleintransporter als Fahrgestell für diese Fahrzeuge, da diese deutlich mehr Arbeits- und Sitzfläche ermöglichen als Pkw. In seinem Inneren befinden sich dann in der Regel Sitzbänke mit einem Tisch sowie mehrere Funkgeräte. Die Sonderbeladung dieses Fahrzeugs variiert stark mit den örtlichen Gegebenheiten. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt laut Norm 4 Tonnen.